- Meine Dienstleitungen können über die Krankenkassen-Grundversicherung abgerechnet werden.
- Für die Abrechnung mit der Krankenkasse benötigt es eine ärztliche Verordnung von ihrem Arzt oder Psychiater. Diese kann vorliegen oder nach einem Erstgespräch meinerseits eingeholt werden.
- Den Klienten/Kunden wird ein Selbstbehalt von 7.65 Fr. pro Tag in Rechnung gestellt. Personen die Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe beziehen, können den Selbstbehalt bei der Ausgleichskasse oder dem Sozialamt zurückfordern.
- Meine Konkordatsnummer lautet : N049131