- Meine Dienstleitungen können über die Krankenkassen-Grundversicherung abgerechnet werden.
- Für die Abrechnung mit der Krankenkasse benötigt es eine ärztliche Verordnung von ihrem Arzt oder Psychiater. Diese kann vorliegen oder nach einem Erstgespräch meinerseits eingeholt werden.
- Den Klienten/Kunden wird ein Selbstbehalt von 8.- pro Tag in Rechnung gestellt. Personen die Ergänzungsleistungen zur IV oder AHV beziehen, können den Selbstbehalt bei der Ausgleichskasse zurückfordern.
- Meine Konkordatsnummer lautet : N049131