Meine Dienstleitungen können über die Krankenkassen-Grundversicherung abgerechnet werden.
Für die Abrechnung mit der Krankenkasse benötigt es eine ärztliche Verordnung von ihrem Arzt oder Psychiater. Diese kann vorliegen oder nach einem Erstgespräch meinerseits eingeholt werden.
Den Klienten/Kunden wird ein Selbstbehalt von 7.65 Fr. pro Tag in Rechnung gestellt. Personen die Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe beziehen, können den Selbstbehalt bei der Ausgleichskasse oder dem Sozialamt zurückfordern.